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ADAC-Zitat zum Thema: Autogas im Young – und Oldtimer


Das H-Kenzeichen
Im Prinzip ist klar: Veränderungen des Originalzustandes gefährden die Zuteilung bzw. die weitere Nutzung der Zulassung als „Historisches“ Fahrzeug. Ausnahme: „Zeitgenössische“ Umbauten , worunter man all das versteht, was bis 10 Jahre nach Produktionseinstellung des jeweiligen Automodells an Zubehör am Markt war.

Hierzu können auch Autogasanlagen zählen, die ab Anfang der 70er Jahre aufkamen und bis Ende des Jahrzehnts noch vertrieben wurden. Logischerweise wird nun niemand eine Uralt-Anlage einbauen – de facto findet man sie kaum, keine Werkstatt wird so etwas einbauen (Zustand sicherheitsrelevanter Bauteile), zu guter Letzt wird der Prüfingenieur kaum eine Freigabe erteilen.

Hieraus ergibt sich die Krux; dass nagelneue Anlagen natürlich nicht in allen Details den vor über 30 Jahren verbauten gleichen – im Prinzip aber natürlich ähnlich funktionieren. Insofern könnte man durchaus von einem „zeitgenössischen“ Umbau sprechen. Bei dieser Formulierung kann man herauslesen, dass es …manchmal geht …und manchmal nicht.

Praxisgerechte Lösung: Der Einbaubetrieb sollte vorab mit dem Sachverständigen der Prüfstelle (z.B. TÜV. DEKRA) anhand des ausgewählten Anlagentyps klären, was machbar ist.

Quelle: www.adac.de